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Will der Arbeitgeber einen Mitarbeiter entlassen, greifen oft die Regeln des Kündigungsschutz-Gesetzes

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Besonderen Schutz für den Erhalt des Arbeitsplatzes genießen ältere Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen im Mutterschutz und solche, die aufgrund Krankheit lange krank sind. Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 7 Sa641/14) haben ebenfalls alkoholkranke Mitarbeiter einen Kündigungsschutz, insbesondere, wenn es sich um langjährige Mitarbeiter handelt. Für den Arbeitgeber ist es schwer, einem Alkoholiker zu kündigen. Nach dem Urteil des LAG stellt der Arbeitsplatz eine “wichtige Konstante” im Leben eines Alkoholikers dar.
Für jeden Arbeitgeber sind alkoholkranke Mitarbeiter ein Problem, das sie gerne durch Kündigung des Arbeitnehmers lösen wollen. Arbeitnehmer, die durch außerordentlich viele Fehlzeiten und minderwertiger Arbeitsqualität auffallen, sind für Unternehmer eine Belastung. Besonders, wenn diese Mitarbeiter alkoholisiert zur Arbeit kommen und den Betriebsablauf stören.
Die Aufgabe, beide Bedürfnisse in Einklang zu bringen, überlassen Arbeitgeber in der Regel ihrem Rechtsbeistand.
Roland Sudmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt Arbeitgeber in der Form einer aus dem Unternehmen ausgegliederten Rechtsabteilung. Diesen Service nutzen hauptsächlich mittelständische Unternehmen, die über keine eigene Rechtsabteilung verfügen. Das Mandat mit Unternehmen beinhaltet ebenfalls den Bereich “kollektives Arbeitsrecht”. In diesem Bereich vertritt Fachanwalt Sudmann seinen Mandanten auch in Bezug auf das Betriebsverfassungsgesetz sowie vor dem Betriebsrat.
Fachanwalt Sudmann steht Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Seite. Er löst für Arbeitnehmer Probleme, die sie mit dem Arbeitgeber haben und vertritt seine Mandanten auch vor dem Arbeitsgericht. So vielseitig, wie das Arbeitsrecht ist, so interessant ist die Arbeit von Rechtsanwalt Sudmann. Neben Unternehmer, Arbeitnehmer berät und vertritt er ebenfalls Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte sowie Arbeitnehmer kirchlicher Organisationen.


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