Mit dem Erstellen und Nutzen eines Dienstplans folgen auch rechtliche Anforderungen und Konsequenzen.
Dabei ist es nicht unbedingt einfach jede Bestimmung zu berücksichtigen ohne den Überblick zu verlieren.
Aber inwieweit ist ein Dienstplan rechtlich bindend? Können u.a. Änderungen nach Belieben vorgenommen werden?
Idealerweise wird ein Dienstplan für gut 4 Wochen Im Voraus erstellt. Des Weiteren sollte ein Dienstplan etwa 2 Wochen vor Inkrafttreten den Arbeitnehmern zugänglich sein. Diese „Vorlaufzeit“ sollte den Mitarbeitern gewährleistet werden, damit diese ausreichende Möglichkeit haben ihren Alltag aufgrund der Schichteinteilung zu planen wie beispielsweise für eine ausreichende Kinderbetreuung sorgen zu können usw. Auch wenn der Dienstplaneinteiler häufig die Belange der Arbeitnehmer berücksichtigt, ist dieser nicht dazu gezwungen. Dafür muss ein Arbeitgeber aber ausreichend Zeit einräumen damit der Arbeitnehmer sein Leben um die geplanten Arbeitszeiten herum zu planen.
Der Dienstplan selber ist ein rechtsgültiges Dokument, da dieser eine Urkunde darstellt. Das bedeutet, dass dieser bindend ist sobald dieser vom Arbeitgeber veröffentlicht wurde. Aufgrund dessen sind kurzfristige Änderungen ausnahmslos nur noch aufgrund betrieblicher Notfälle möglich. Als betrieblicher Notfall wird beispielsweise die plötzliche Erkrankung eines Mitarbeiters angesehen. Aber auch nur dann, wenn dadurch eine negative Beeinflussung des Betriebs stattfinden würde. Andere Änderungen müssen ebenfalls mit ausreichender Vorlaufzeit angekündigt werden. Diese Vorlaufzeit wird allgemein mit 4 Tagen angegeben.
Neben der Gültigkeit des Dienstplans müssen bereits bei der Einteilung diverse rechtliche Vorgaben beachtet werden wie beispielsweise eine ausreichende Ruhephase zwischen zwei Schichten für die Mitarbeiter oder auch die qualitative und quantitative Einteilung der Mitarbeiter in den einzelnen Schichten, ebenso wie die Pausenregelung usw.
Auf http://www.dienstplan-programm.de/ werden alle rechtlichen Voraussetzungen und Grundlagen hinreichend beleuchtet und berücksichtigt.