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Wenn der Chef im Urlaub anruft

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Jeder Arbeitnehmer hat sich seinen Urlaub redlich verdient – keine Frage! Der Urlaub ist die Zeit des Relaxens, Ausruhens und neue Kraft für den stressigen Berufsalltag zu sammeln. Doch einige Arbeitgeber können ohne den sich im Urlaub befindlichen Mitarbeiter nicht auskommen und rufen ihn an. Das verstößt gegen das Bundesurlaubsgesetz, das den Urlaub als Zeit der Erholung festschreibt. Es ist für den Arbeitnehmer eine Zumutung, wenn er ständig sein mobiles Endgerät mit sich tragen muss, auf Anrufe oder E-Mails seines Chefs vorbereitet sein muss. Nach den arbeitsrechtlichen Richtlinien gibt es nur ganz wenige Ausnahmen die dem Arbeitgeber erlauben seinen Mitarbeiter im Urlaub mit betrieblichen Belangen zu konfrontieren.

Wenn der Chef ein Passwort braucht, das nur der Urlauber kennt oder wenn ein dringender Notfall eingetreten ist darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter auch im Urlaub kontaktieren. Allerdings muss der Arbeitgeber die Zeit, die sein Arbeitnehmer während seines Urlaubs für die Firma aufwendet vergüten.

Arbeitnehmer, die im Urlaub nicht erreichbar sind, Anrufe des Arbeitgebers ignorieren und E-Mail nicht beantworten müssen nicht mit Konsequenzen rechnen. Dennoch nutzen manche Arbeitgeber die Ausnahmen aus um den Mitarbeiter auch im Urlaub immer parat zu haben.

Wie sich Arbeitnehmer in solchen Fällen verhalten sollen kann Fachanwalt Roland Sudmann erklären. Fachanwalt Sudmann arbeitet seit vielen Jahren auf dem juristischen Gebiet Arbeitsrecht und weiß, dass es Arbeitgeber gibt, die ihre Mitarbeiter am liebsten nie in Urlaub fahren sehen. Für Arbeitnehmer ist es störend, wenn der Chef während des wohlverdienten Urlaubs ständig anruft – lassen Sie sich beraten.


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